Der große Tag steht an. Alles ist verpackt, verstaut, beklebt und mit Gedanken ist man eigentlich schon ganz weit weg an seinem neuen Domizil. Jetzt kann es losgehen. Der LKW vom Umzugsunternehmen kommt auch schon um die Ecke. Die alte Wohnung im 2 Stock des Mehrfamilienhauses soll heute noch komplett ausgeräumt werden. Von der Wohnungstüre bis zum Parkplatz sind es nur 4m – wenn er denn frei wäre. Nun müssen die Möbelpacker 15 m weiter weg parken. Ist eigentlich nicht viel, aber unnötig. Und vor allem kräftezehrend.
Wer keinen eigenen Stellplatz sein Eigen nennt und daher genügend Raum zum Be- und Entladen des LKW schaffen muss, für den stellen Halteverbotszonen eine einfache und kostengünstige Möglichkeit dar. Sowohl am Auszugs- als auch am Einzugsort gewährleisten diese genügend Platz zum Be- und Entladen und Rangieren des LKW und das spart Zeit, Nerven und vor allem Kräfte.
Halteverbotsschilder zur Kennzeichnung einer Zone darf man aber nicht einfach nach Belieben aufstellen – sie müssen bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt oder Gemeinde beantragt werden. Sollen am Zielort auch Schilder aufgestellt werden, müssen diese entsprechend auch in der neuen Stadt oder Gemeinde beantragt werden. Da für den Antrag ein gewisser Vorlauf nötig ist, ist es ratsam, sich rechtzeitig der Parkplatzproblematik anzunehmen.
Halteverbotszonen sind hilfreich, müssen aber nicht das letzte Mittel darstellen. Oftmals reicht es schon aus, sich einfach mit den Nachbarn abzusprechen. Wie verlässlich die Zusage dann jedoch ist, wissen Sie selbst am besten abzuschätzen. Wenn es klappt, haben Sie alles richtig gemacht und sogar ein bisschen Geld gespart, dass Sie vielleicht in ihr neues Domizil investieren können. Klappt es nicht und der Parkplatz ist trotz Absprache belegt, stellt dies ein großes Problem dar: Ohne der behördlichen Genehmigung haben Sie keine Handhabe und Sie müssen kurzfristig eine Alternative schaffen. Das wird in kleinen Städten und Gemeinden noch machbar sein, in Städten wie Frankfurt, Darmstadt, Heidelberg oder Aschaffenburg kann das jedoch je nach Stadtgebiet ein Ding der Unmöglichkeit sein. Wenn Sie sich also nicht sicher sind, dass der Parkplatz tatsächlich frei ist, dann sollten Sie unbedingt eine Halteverbotszone bei Ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen.
Wenn Sie sich für einen Umzug mit StarkeUmzugsPiloten.de entschieden haben, brauchen Sie sich nicht um den Antrag für die Halteverbotszone kümmern. Wir stellen rechtzeitig den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde und kümmern uns darum, dass die Schilder zur Kennzeichnung der Halteverbotszone rechtzeitig durch uns oder ein Partnerunternehmen aufgestellt werden.
Möchten Sie selbst die Halteverbotszone beantragen, sollten Sie den Antrag ca. 3 Wochen vor Ihrem geplanten Umzugstermin bei der für Ihre Stadt zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen. Diese erteilt Ihnen gegen eine Gebühr, die je nach Stadt variieren kann, eine Erlaubnis zur Kennzeichnung der Halteverbotszone aus. Um die nötigen Schilder zur Beschilderung müssen Sie sich noch kümmern. Diese können Sie bei vielen Anbietern gegen eine Gebühr für den gewünschten Zeitraum mieten. Haben Sie die Erlaubnis erhalten und die Schilder zur Verfügung, können Sie die Halteverbotszone einrichten.
Die Schilder sollten ca. zwei bis vier Tage vor dem geplanten Umzugstermin aufgestellt werden, so dass die Anwohner die Möglichkeit haben, diese Information wahrzunehmen und sich darauf einzustellen. Ist auch beim Zielort eine Haltverbotszone erforderlich, sollten Sie auch die Schilder rechtzeitig aufstellen bzw. aufstellen lassen. Beachten Sie aber auch unbedingt die Regularien der Stadt oder Gemeinde zur Beschilderung.
Grundsätzlich richtet sich die Länge der Halteverbotszone nach der Länge des LKW (Sprinter). Damit ein problemloses Be- und Entladen sowie Rangieren des Fahrzeuges möglich ist, sollten Sie für den Platz ca. die doppelte Länge des Fahrzeuges vorsehen. Bereits beim Antrag der Halteverbotszone ist die benötigte Länge anzugeben, so dass Sie die Länge des Fahrzeuges bei Ihrem Umzugsdienstleister erfragen sollten.
Schnell zwei Stühle hinstelle, ein handschriftliches Plakat platzieren und fertig ist die Parkzone. Das ist natürlich der einfachste Weg, sollten Sie jedoch auf keinen Fall tun. Durch die „Do-it-yourself“ Haltezone nehmen Sie einen „gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“ vor und können hierfür rechtlich belangt werden. Insbesondere wenn jemand durch die „Installation“ zu Schaden kommen sollten, haften Sie für die „Installation“. Und das kann, ohne Versicherungsschutz wegen Fahrlässigkeit, sehr teuer werden. Unsere Empfehlung: Sollten Sie keinen eigenen Stellplatz haben, sollten Sie unbedingt eine Halteverbotszone beantragen. Rechtzeitig beantragt und gemäß Vorschrift eingerichtet steht Ihrem Umzug erst einmal nichts im Wege.
Serif Demir
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